Sehr geehrte Frau Bader,
und zwar ist es so, dass ich wahrscheinlich nicht so arbeiten kann, wie meine Chefin es möchte und jetzt besteht die Frage kann ich mich dann von ihr kündigen lassen?? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld, bis ich was neues gefunden habe und wonach wird das Arbeitslosengeld berechnet?Mein letztes Gehalt oder zählt das Elterngeld?
von
Emma27.01.13
am 19.08.2018, 21:18
Antwort auf:
Kündigen lassen?
Hallo,
wenn Sie den Vertrag nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen. Sie werden dann aber nicht gesperrt, da es ja einen Grund gibt, warum Sie gekündigt haben. Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie nur für die Zeit, die sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2018
Antwort auf:
Kündigen lassen?
Nein, eher nicht. Also das du dich kündigen lassen kannst.
Du musst so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht. Kannst du das nicht, musst du kündigen. ob und wie hoch dein Anspruch auf ALG1 ist, ist von vielen Faktoren abhängig, vor allen aber von der Frage wie viele Stunden täglich du arbeiten kannst und ob du die Anwärterschaft erfüllt hast.
Du schreibst was von EG. Wie alt ist dein Kind? Könntest du evtl deine EZ verlängern? Solltest du nämlich noch EZ übrig haben würde ich ich schauen ob du dir das OK von deiner Chefin holst in der EZ woanders zu arbeiten. Solltest du sogar noch in EZ sein, dürfte die Chefin dich eh nicht kündigen.
Es sind also mehr Fakten nötig um dir eine wirklich richtige Antwort geben zu können.
Wegen Speere beim Arbeitsamt, die droht in drei Fällen. Wenn du selbst kündigst, wenn dir gekündigt wird oder wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Es kann aber auch sein das du keine Sperre bekommst weil es eben eine gute Begründung für die Kündigung gibt. Mein Rat, wende dich an das Arbeitsamt, schildere denen die Lage und dann schau was die dazu raten. Die können dir dann auch die Höhe des ALG1 nennen oder wenigstens grob.
von
Felica
am 19.08.2018, 21:26