Hallo Frau Bader,
ich arbeite an 3 Tagen in der Woche Vollzeit.
Stehen mir jetzt 10 Kranktage pro Kind por Jahr zu oder nur anteilig, da ich ja nicht jeden Tag arbeite?
Wieviel Tage stehen meinem Mann zu? Er arbeitet jeden Tag.
Meine KK teilte mir mit, dass ich nur anteilig 6 Tage pro Jahr bekomme.
Mein AG hat mich jedoch daraufhingewiesen, dass mir trotzdem 10 Tage zustehen.
Können Sie mirweiterhelfen?
Oder wissen Sie an wen ich mich jetzt wenden kann?
Danke & LG,
Sandra
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 10:59
Antwort auf:
Kranktage bei Teilzeit
Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2006