Krankenversicherung während der Erziehungspause

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung während der Erziehungspause

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während des Studiums ein Kind bekommen. Da es m.E. noch zu klein ist für Fremdbetreuung (10 Monate), werde ich auch nach Beendigung des Studiums noch eine Weile zu Hause bleiben. Wir leben vom Einkommen meines Freundes, das allerdings recht knapp bemessen ist. Habe ich das richtig verstanden, dass wir (unverheiratet) für mich ab Exmatrikulation den Mindestsatz für die GKV zahlen müssen und dass das Gehalt meines Freundes dafür zur Berechnung herangezogen wird? Wäre es etwas anderes, wenn ich berufstätig gewesen und in Elternzeit gegangen wäre? kann es sein, dass wir nicht zahlen müssen, wenn wir zu wenig Geld zur Verfügung haben? Wo finde ich Informationen über die Höhe des Einkommens des in Gemeinschaft lebenden Partners, die relevant ist dafür? Vielen Dank für die Antwort

Mitglied inaktiv - 10.06.2008, 21:54



Antwort auf: Krankenversicherung während der Erziehungspause

Hallo, 1. Klären Sie mit der KK, ob und wie Sie weiter versichert sind. Da keine Ehe besteht, ist eine Familienversicherung nicht möglich 2. Auch bei geringem Verdienst kommen Sie um die Zahlung der KK nicht drumrum, es sei denn, Sie erhalten Hilfe zum Leben vom Staat. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2008



Antwort auf: Krankenversicherung während der Erziehungspause

Hallo, erkundige dich am besten bei deiner KK - meines Wissens gibt es nach dem Studium noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten, in der man in der KK gesetzlich weiterversichert sein kann. Danach müsstest du dich selbst (privat) in der gesetzlichen KK versichern, dafür ist aber das Einkommen deines Freundes egal, du müsstest den Mindestssatz für privat Versicherte zahlen. Geschickter wäre es wohl, wenn du eine Möglichkeit findest, weiter immatrikuliert zu sein (Ergänzungs-/Aufbaustudium/Zweitstudium...), wäre auf jeden Fall die günstigste Variante. Oder du müsstest dich nach dem Studienabschluss arbeitslos melden - setzt aber voraus, dass du dem Arbeitsmarkt tatsächlich zumindest in Teilzeit zur Verfügung stehst. Das hätte den Vorteil, dass selbst wenn du auf Grund einer sehr geringen Stundenzahl (z.B. 5h/Woche abends) kaum vermittelbar bist und auch kaum ALG bekommst, die Arge aber sämtliche Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 10:18



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