hallo frau bader, ich weiß nicht, ob sie die richtige ansprechpartnerin sind, falls nicht, entschuldigen sie bitte. derzeit bin ich in der gesetzlichen krankenversicherung als studentin versichert und erwarte im september mein zweites kind. nach dem mutterschutz möchte ich gern elternzeit in anspruch nehmen (für einen genauen zeitraum habe ich mich noch nicht entschieden). nun läuft die studentische krankenversicherung ja zum 30. geburtstag aus, welcher genau in meine elternzeit fällt. ich werde mich entscheiden müssen, wie ich weiterhin versichert sein möchte/werde/kann. bin ich trotz elternzeit und voraussichtlich ohne einkommen weiter gesetzlich pflichtversichert? mein mann ist privatversichert. kann die gesetzliche kv sich deswegen weigern, mich weiterhin zu versichern, wenn ich vorerst ohne einkommen bleibe?
Mitglied inaktiv - 07.06.2006, 21:20