Krankentagegeld in der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankentagegeld in der Schwangerschaft

guten Tag Frau Bader, hallo Muttis, ich habe ja schon einmal gepostet und da hatten wir allesamt festgestellt, daß es kein Krankentagegeld gibt, wenn ich aufgrund eines Schwangerschaftleidens krankgeschrieben würde,... Nun habe ich bei der PKV nachgefragt und folgendes Zitat bekommen: Das Krankentagegeld wegen Schwangerschftskrankheiten wird bis zum Beginn der Mutterschutzfrist gezahlt - du wirst ja von Deinem Frauenarzt den voraussichtlichen Entbindungstermin erhalten haben. Nach der Entbindung bist Du 8 Wochen nicht im Risiko wegen Schwangerschaftskrankheiten. Sollte es wegen ein und derselben Krankheit zu unterschiedlichen Krankschreibungen kommen, wird "gesammelt". Wenn also wegen ein und derselben Krankheit über einen längeren Zeitraum 6 Wochen zusammen kommen, zahlen wir nach Prüfung das Krankentagegeld. Du solltest uns aber schon informieren, wenn es absehbar ist, dass sich da ein längerer Krankheitszeitraum andeutet. Wie versteht Ihr das? Gibt es also doch Krankentagegeld. Oder hat sich die Dame dort vertan und meinte ggf. KrankenHAUStagegeld. Will ja keine schlafenden Hunde wecken,... Ich hoffe ja auch nicht, daß ich mal länger ausfallen würde, aber in der ersten SS war ich leider wegen vorzeitiger Wehen schon 4 Monate vorher gezwungen zu Hause zu bleiben und wollte mich vorab erkundingen! Danke für den Rat! Puwi

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 13:52



Antwort auf: Krankentagegeld in der Schwangerschaft

Hallo, wie ich schon geschrieben habe: das kommt doch auf den Vertrag an, den man geschlossen hat. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2010



Antwort auf: Krankentagegeld in der Schwangerschaft

Ich versteh nur Bahnhof! Die 6Wochen mit einer Krankheit...ist das Dein persönlicher Vetrag, weil Du erst nach 6Wochen Krankentagegeld bekommst? Ich frag meine PKV noch mal und lass mir was schriftliches geben. Also bitte wieder reinschauen...

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 14:44



Antwort auf: Krankentagegeld in der Schwangerschaft

Hallo Nina, das ist lieb. Also ich habe eine Selbstbeteiligung ambulant von 1750 Euro, stationär ohne SB, und Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Krankheit. Krankenhaustagegeld sofort. DANKE DIR!!!

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 09:11



Antwort auf: Krankentagegeld in der Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ja, das ist mir klar. Jedoch steht im Vertrag in der Broschüre, daß Schwangerschaft keine Krankheit ist und es kein Krankentagegeld gibt und die Versicherungsvertreterin schrieb mir im Brief das, was ich zitiert habe. Das ist ja ein Widerspruch in sich, oder? Will da aber auch nicht weiter nachhaken, weil die sonst denken, ich lege es auf Krankheit an - dem ist ja nicht so. Ich weiß nur von der ersten SS, daß manchmal einiges anders läuft, als man es sich wünscht und will im Vorfeld halt wissen, ob ich dann abgesichert bin oder nicht. .. hätte nie gedacht, daß es mit einer PKV so "schwierig" ist. DANKE

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 10:21



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