krankenkasse- Lohnzahlung bei Krankschreibung im der SS

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: krankenkasse- Lohnzahlung bei Krankschreibung im der SS

Hallo Fr. Bader :-) Wenn man in der Schwangerschaft 4 Wochen und/oder länger krank geschrieben ist (mit Attest natürlich) wer zahlt dann den Lohn weiter?? Nach 4 Wochen dann die Krankenkasse oder wie lange muß der Arbeitgeber bezahlen?? Und zahlt dann die Krankenkasse nur einen bestimmten Prozentsatz vom Lohn oder bekommt man sein bisheriges Gehalt weiter?? Vielen Dank. Gruß Stella

Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 09:22



Antwort auf: krankenkasse- Lohnzahlung bei Krankschreibung im der SS

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt, Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2004



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