Ich wurde nach 2 Jahren Erziehungsurlaub aus betrieblichen Gründen zum 28.02.06 gekündigt und bin seit 23.02.06 arbeitsunfähig. Für den 27. und 28.02.06 habe ich vom Arbeitgeber ein Entgelt bekommen. Die KK sagt, daß ich ab 01.03.06 Krankengeld in Höhe vom Arbeitslosengeld erhalten würde. Ist das richtig?
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 17:50