Hallo Ich habe am 1.4.2013 ein BV von 4 Arbeitsstunden bekommen. Dann wurde ich am 19.05.13 Krankgeschrieben. Habe bis jetzt auch einen K Schein und habe am 1.08.13 mein erstes Krankengeld erhalten. Nur das die Kanappsch....Kasse jetzt das Krankengeld auf diese 4 Arbeitsstunden runtergerechnet hat. Also statt mein "Original " Brutto gehalt haben die das Brutto auf die 4 Std runtergerechnet. Aber auf meinen letzten vorliegenden Lohnabrechnungen ist mein Original Brutto drauf. Können die das einfach kürzen wenn ja mit welchen recht? Bitte um Hilfe DANKE
Mitglied inaktiv - 01.08.2013, 12:19