Kostenübernahme der Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kostenübernahme der Krankenversicherung

Hallo Frau Bader Meine freundin hat mit 19 ihr erstes kind bekommen.am 1.2.14 ist sie aus der Familienversicherung ihres vaters rausgeflogen durch vollendetes 22.lebensjahr.am 27.5.14 kam das zweite kind.zu dem zeitpunkt forderte die krankenkasse schon den pflichtbeitrag obwohl sie nicht arbeitet.jetzt meine frage.bis zum 3 lebensjahr des jüngsten kindes ist sie doch im Mutterschutz ist sie in dem Zeitraum nicht von der beitragspflicht befreit? Beim arbeitsamt waren wir schon wegen Kostenübernahme aber ich verdien denen nicht schlecht genug.. Gruß

von cyprian2 am 10.10.2014, 00:01



Antwort auf: Kostenübernahme der Krankenversicherung

Hallo, solange sie EG bekommt, ist sie beitragsfrei versichert, danach nicht mehr Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2014



Antwort auf: Kostenübernahme der Krankenversicherung

Hallo, während des Elterngeldbezugs ist man nur beitragsfrei versichert, wenn man einen Arbeitgeber hat, oder aber Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht. Da Du zu gut verdienst, wird sie wohl den Pflichtbeitrag zahlen müssen. 3 Jahre Mutterschutz gibts nicht. Elternzeit gibts auch nur mit Arbeitgeber. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 10.10.2014, 01:40



Antwort auf: Kostenübernahme der Krankenversicherung

Hat sie einen Arbeitgeber ? Wenn nein muss sie selbst zahlen. Was heißt verdiene denen nicht schlecht genug ? Wenn man Kinder in die Welt setzt rechnet man doch vorher, ob man sich das leisten kann? Bei Heirat kann sie bei Dir kostenfrei in die Familienversicherung.

von Sternenschnuppe am 10.10.2014, 07:32



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