So,nun nochmal eine Frage.
Und zwar geht es um das Umgangsrecht unseres Sohnes (4).Mein Freund und ich sind seit 7 Wochen getrennt,leben noch zusammen,da ich NOCH keine Wohnung habe.Mit viel Glück ab nächster Woche aber.Mietvertrag ist schon unterschrieben,Zusage der Marklerin habe ich auch,aber noch nicht von der Vermieterin.
Ich habe das alleinige Sorgerechte und ABR.Könnte also theoretisch mit unserem Sohn in ein anderes Bundesland ziehen,oder?
Denn ich überlege,wenn ich die Wohnung nicht bekomme nach Stuttgart oder München zu ziehen.
Anderseits,was wird mit der Beziehung zu Vater und Kind?
Mich hält hier nichts mehr,aber will meinem Ex das Kind auch nicht entziehen.Und da ich kein Auto hab,könnte ich ihm den Jungen auch nicht bringen fürs WE.
Außerdem kann er ja nach neuem Gesetz das gemeinsame Sorgerecht beantragen und wie ist dann die Rechtslage?
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 15:37
Antwort auf:
Könnte ich so einfach in ein anderes Bundesland ziehen?
Hallo,
ja, Sie können umziehen. Je nach Entfernung hat der Vater es dann natürlich schwerer, sein Umgangsrecht auszuüben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2010
Antwort auf:
Könnte ich so einfach in ein anderes Bundesland ziehen?
Solange du das alleinige Sorgerecht hast kannst du ziehen wohin du willst. Um eurem Kind aber weiterhin den Umgang mit dem Vater zu ermöglichen würde ich das Gespräch mit dem Kindsvater suchen und gemeinsam eine Lösung finden.
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 17:16
Antwort auf:
Könnte ich so einfach in ein anderes Bundesland ziehen?
Hallo Julisha,
das Gespräch hatten wir eben wieder.Nicht wegen dem Wegziehen,sonder weil er unbedingt will,dass sein Sohn bei ihm wihnt und er alles daran setzt,dies durchzubekommen.
Er macht mir langsam echt Angst.Weiß echt nicht,was ich tun soll.
Wohnen ja leider auch noch zusammen.Nen Bekannter hat mir angeboten zu ihm vorübergehend zu ziehen.Aber ich kenne ihn kaum
Mitglied inaktiv - 27.08.2010, 23:10