Frage:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Sehr geehrte Frau Bader,
ich versuche ,mich möglichst kurz zu fassen :
Mein Mann arbeitet seit 2 1/4 Jahren als angestellter Vertriebsingenieur in einem sehr umsatzorientierten Unternehmen.
Hier werden quartalsweise Umsatzzahlen vorgegeben, die erreicht werden sollen, ansonsten wächst der Druck auf den Mitarbeiter und es wird nur ein Grundgehalt gezahlt.Mein Mann arbeitet nicht im Firmensitz , sondern extern in einem and. Bundesland, welches er betreut. Dies nur vorab.
Heute vormittag hat mein Mann in der Firmenzentrale bei einem Meeting bekannt gegeben, dass er ab ca. 14.3.08 für 12 Monate Elternzeit nehmen wird( also in genau 7+5 Wochen ). Sein direkter Vorgesetzter war zugegen und hat die Mitteilung auch schriftlich entgegen genommen.Kollegen und Vorgesetzter waren wohl überrascht und irritiert( so etwas tut man in der freien Wirtschaft wohl nicht..)
Nach der Mittagspause wurde mein Mann dann zum Geschäftsführer gebeten, dort erhielt er seine " fristgerechte " Kündigung zum 29.02.08 mit sofortiger Freistellung von seinen Aufgaben, datiert vom 18.01.2008!!!, überreicht heute,21.01.08, gegen 15.00Uhr.Als Grund wurde wohl stagnierender Umsatz angegeben...
Meine Frage: Sind wir mit der Bekanntgabe der Elternzeit VOR der Kündigung auf der sicheren Seite-mein Mann wurde niemals abgemahnt noch gab es " Anzeichen " einer Kündigung.....
Reicht der zeitliche Abstand von einigen Stunden für einen Kündigungsschutz aus?
Sollten wir uns einen Rechtbeistand besorgen ?
Bitte entschuldigen Sie den langen Text, ich in etwas durcheinander, habe auf der anderen Seite fast mit so etwas gerechnet.
Bitte gebe Sie uns einen Rat, wie wir weiter vorgehen sollen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
PS .mein Mann hat 2 kollegen gegenzeichnen lassen, dass er heute vormittag die Elternzeit bekann gegeben hat.
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 21:05
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Hallo,
SCHNELLSTENS zum RA!
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2008
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Die Kollegen, die gegengezeichnet haben, sind sehr mutig...
Es ist eine Schweinerei, aber ich fürchte, dein mann ist kein Einzelfall und leider ist DAS genau die Realität in D, auch wennd er Werbespot "Du bist Deutschland" versucht, uns das Gegenteil vorzugaukeln...
Ich würde klagen und mich über die Entschädigung freuen.
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 21:15
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Frau Bader wird dir auf die Frage nicht antworten, lies mal bitte die Hinweise.
Aber mal eine Antwort von einer, die Rechtsfachwirtin ist.
Dein Mann ist jetzt natürlich auch kündbar, der Kündigungsschutz besteht erst in der Elternzeit, nicht davor. Anders ist es bei einer schwangeren Frau, die hat Kündigungsschutz auch vor der Elternzeit.
Es wäre hier zu prüfen, ob aber nicht der ganz normale Kündigungsschutz hier eintritt. So wie du schreibst, hat die Firma mehr als 10 Vollzeitangestellte und dann besteht Kündigungsschutz. Aber das hat nichts mit der Elternzeit zu tun.
Als erstes muss dein Mann HEUTE noch zum Arbeitsamt und sich arbeitslos melden. Und dann sofort zum Anwalt. Wenn ihr die Kosten des Anwaltes nicht bezahlen könnt, man kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Es wird wohl auf eine Abfindung, in dem Fall ein Monatsgehalt, hinauslaufen. Aber besser als nix.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 07:30
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Dein Mann hat Kündigungsschutz. Denn auch Väter haben 8 Wochen vor EZ-Beginn Kündigungsschutz. Ab zum Anwalt.
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 10:31
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kniffelig-Kündigung rechtens ???
So genau weiß ich nicht was eine Rechtsfachwirtin ist...
Aber lies bitte das BEEG bevor Du das nächste mal antwortest :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 15:45
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Ein Zwischending zwischen Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirtin.
So und nun habe ich das BEEG gelesen. Da steht nix von, dass es auch für den Vater gilt. Muss ich dich schwer enttäuschen.
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 17:34
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
Selbstverständlich haben auch Väter vor der Elternzeit Kündigungsschutz, und zwar 8 Wochen. Bitte erstmal schlau machen, bevor Du hier postest.
Z. B.: http://www.vnr.de/artikel/index_31288.html
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 19:16
Antwort auf:
kniffelig-Kündigung rechtens ???
ich revidiere. Aber aus dem vorigen Gesetz ergab es sich nicht. Dann hat der Mann ja doppelten Kündigungsschutz, denn wie gesagt, er hat durch die Beschäftigtenanzahl im Betrieb ja schon Kündigungsschutz. Doppelt hält besser gg.
Ich finde das auch eine Unverschämtheit vom Arbeitgeber. Ein Trost wird auch sein, dass es bei der Kündigung nicht auf das Datum der Ausstellung, sondern auf das Datum der Übergabe ankommt. Und wenn die den 1.1. draufgeschrieben hätten, zugegangen ist sie eh erst am 21.1. und darauf kommt es an.
Aber leider ist es so, dass alle Kündigungsschutzklagen zu 99 % mit einer Abfindung und nicht mit einer Weiterbeschäftigung enden. Das ist leider so.
LG und Viel Glück
Arlett
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 21:05