Guten Morgen, mein Sohn wird im April 1 Jahr alt und für mich endet die Elternzeit. Nun habe ich in meiner Gemeinde einen Krippenplatz beantragt. Dieser kann mir aber erst ab September 2013 zur Verfügung gestellt werden. Da ich meine Elternzeit nicht verlängern wollte, habe ich nun einen Privaten Platz gefunden, der natürlich die Kosten des städtischen Krippenplatz um ein weites übersteigt. Habe ich hier die Möglichkeit die Mehrkosten bis September von meiner Gemeinde zu verlangen? Weiterhin haben wir uns entschieden unseren Sohn auch nach September auf dem Privaten Platz zu lassen, bis er in den "normalen" Kindergarten kommt, damit er nicht ständig raus gerissen wird. Könnin wir in diesem Fall dann ab August 2013 das Betreuungsgeld beantragen? Vielen Dank für ihre Antworten Mfg Sheyrin
von Sheyrin am 21.01.2013, 09:37