Frage: Kita-Platz am Zweitwohnsitz?

Liebe Frau Bader, die Frage wurde schon mal ähnlich gestellt, trifft dann aber noch nicht so ganz auf uns zu. Wir ziehen nach Brandenburg und würden unser Kind gerne weiterhin in ihre bisherige Pflege-Großbetreuung in Berlin schicken, in die sie seit August 2011 geht. Gerne möchte ich unserem Kind eine erneute Eingewöhnung ersparen. - Nun stellt sich die Frage, ob es möglich wäre, wenn ich mit meinem Kind einen Zweitwohnsitz in Berlin anmelden würde? - Müsste ich den Zweitwohnsitz mit der Nähe zum Arbeitsplatz begründen? - Oder wäre es auch dann möglich, die Notwendigkeit mit der Nähe des Kita-Platzes zu erklären? - Und wenn ein Zweitwohnsitz eine Option wäre, ist dann die zuständige Behörde für den Gutschein weiterhin das Jugendamt, das den noch gültigen Kita-Gutschein ausgestellt hat - oder würde die Zuständigkeit sowie die Gebührenermittlung über Brandenburg laufen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Herzliche Grüße aus Berlin

Mitglied inaktiv - 10.01.2012, 11:28



Antwort auf: Kita-Platz am Zweitwohnsitz?

Hallo, einen zweitwohnsitz können Sie soch nur da anmelden, wenn Sie tatsächlich da wohnen (ansonsten klären, ob es dort eine Zweitwohnsitzsteuer gibt). Die Kosten für den KiGa übernimmt der Erstwohnsitz, deshalb ist es sinnvoller, zu versuchen, dass sich die beiden gemeinden austauschen und die Kostenübernahme klären. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2012



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