Frage: Kita Notbetreuung

Eine verzwickte Situation. Vorab: wir wohnen in Berlin. Bisher sah unsere Situation während Corona so aus: Ich bin arbeiten gegangen und mein Mann war im Homeoffice und hat "nebenbei" die Kinder (1 und 5 Jahre) betreut. Ich denke ich muss Ihnen nicht sagen wie "toll" das funktioniert. An einem Tag in der Woche hat mein Mann Präsenzpficht im Büro, an diesen Tagen habe ich Urlaub oder Überstunden genommen um die Kinder zu betreuen. Nun ist es so, dass Vorschulkinder sowie deren jüngere Geschwister ab morgen für 4 Stunden in die Kita dürfen. Gleichzeitig gilt mein Mann nach den neuen Richtlinien als "Systemrelevant", sodass wir die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Letzteres haben wir seit dieser Woche in Anspruch genommen. Laut Kitaleitung ist es nun so, dass die Notbetreuung (also mehr als die 4 Stunden) nur in Anspruch genommen werden darf, wenn man nicht zuhause ist (egal ob Urlaub oder Homeoffice). Das Zeitfenster von 4 Stunden ist auf 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr festgelegt. Wenn mein Mann also im Homeoffice ist, dürften die Kinder also nur von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr in die Kita. Um 8:30 Uhr hat mein Mann aber täglich eine Telko, also könnte er die Kinder erst gegen 9:30 Uhr bringen. Natürlich könnte man sagen 3 Stunden sind besser als nichts, aber ist das wirklich so, dass man im Homeoffice kein Anspruch auf Notbetreuung hat? Würde mein Mann ins Büro fahren, hätten wir übrigens das nächste Problem, nämlich dass die aktuell gekürzten Öffnungszeiten der Kita uns nicht ausreichen würden (durch 2x 45 min Fahrtzeit, die im Homeoffice wegfallen würden).

von bellis123 am 13.05.2020, 21:19



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Hallo, tut mir Leid, ich kenne nicht die Regelungen aller Bundesländer. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2020



Antwort auf: Kita Notbetreuung

ja. ist hier in bawü so. sobald einer homeoffice hat, hast du gar keinen anspruch auf notbetreuung. auch in systemrelevanten berufen. nachbarin hat das problem gerade. der mann hat seit wochen homeoffice, telefon was weiß ich und muss zwei kinder (grundschule) über stunden betreuen, während sie arbeiten geht. anspruch haben sie nicht, da er im HO

von mellomania am 13.05.2020, 22:11



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Die Frage kann man nicht beantworten, ohne die Regelungen von Berlin zu lesen ;-) Schau auf der offiziellen Seite von Berlin.

von HeyDu! am 13.05.2020, 22:40



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Hier NRW hätte man trotzdem Anspruch

von misses-cat am 14.05.2020, 10:09



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Nicht Melli

von misses-cat am 14.05.2020, 10:11



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Ist das in NRW wirklich so? Ich hab die Frage auch schon mal gestellt. Laut unserer Stadt hat man im HO keinen Anspruch, für das Land NRW hab ich nichts gefunden.

von Niki1980 am 14.05.2020, 14:08



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Hier , im Münsterland ist das wohl so

von misses-cat am 14.05.2020, 15:05



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Hat man in den meisten Städten nicht mit HO. Die Zumutbarkeit interessiert hierbei niemanden.

von Meyla am 14.05.2020, 19:47



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Wie gesagt hier sind zwei Kinder in der Kita wo ich hundertprozentig weiß das der Vater system relevant arbeitet und die Mama im Home Office Zuhause ist

von misses-cat am 14.05.2020, 21:19



Antwort auf: Kita Notbetreuung

Kann das denn jede Stadt selber entscheiden? Es ist doch eine Verordnung des Landes, die die Stadt dann umsetzen muss, oder?

von Niki1980 am 15.05.2020, 17:29



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