Hallo Frau Bader!
Ich habe eine Frage was den Kinderzuschlag betrifft.
Kann den auch der Kindsvater beantragen?? Ich wohne nicht mit ihm zusammen, jedoch haben wir das gemeinsame Sorgerecht und er hat feste Arbeit und sieht unser Kind regelmäßig. Für mich kommt der "Kizu" nich in Frage, da ich Alg2 beziehe. Hatte schon einen Antrag gestellt und eine Ablehung bekommen.
Danke für die Antwort!
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 21:49
Antwort auf:
Kinderzuschlag - welche Voraussetzungen?
Hallo,
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
* für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
* die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
* das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
* der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Anträge auf Kinderzuschlag nimmt ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen, sie ist auch für die Bearbeitung zuständig.
Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2009