Hallo,
wir wohnen in einer Eigentumswohnung (Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien). Unsere Wohnung hat leider nur eine sehr kleine Diele, so dass wg. Möbel etc. eh nur ein Platz von etwa 1m x 2m verbleibt. Da müssen sich dann an dem Wagen 3 Leute vorbeiquetschen.
Nachdem der Winter so kalt war, hab ich unsere Hausverwaltung gefragt, ob wir den Kinderwagen während der Wintermonate nicht im Hausflur abstellen könnten. Die Flure sind sehr breit (2m) und lang (6 m). Gegenüber dem Aufzug ist eine kleine Nische, in die der Wagen problemlos reingepasst hätte. Hier ist allerdings ein Fenster, welches jedoch gänzlich zu öffnen gewesen wäre.
Im Nachbarhaus (gleiche Bauweise) stehen zahlreiche Wägen im Flur.
Die Hausverwaltung antwortete, dass wir den Wagen keinesfalls im Flur stehen lassen dürfen (Fluchtweg) und auch nicht vor/bei dem Fenster, da dies ein alternativer Fluchtweg sein kann. Eine alternative Abstellmöglichkeit hat sie nicht genannt. Wir hatten den Wagen nun z.T. in der Wohnung, z. T. in der Garage. Durch die Kälte sind jetzt allerdings einige Teile porös geworden und abgebrochen.
Darf ich den Wagen wirklich nirgendwo anders stehen lassen als in der beengten Diele?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 05:16
Antwort auf:
Kinderwagen
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2010
Antwort auf:
Kinderwagen
Hallo
Guck mal hier : http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=70950
Würde mich da auch nicht einschüchtern lassen !
Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 08:38