Guten Tag, uns wurde gestern der Zutritt zu einem Kunstmuseum mit Kinderwagen verwährt. Wir könnten unser 11 Kilo Kind ja auf den Arm nehmen. Ist das überhaupt rechtens? Ach ja, Träger des Museums ist eine "rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts". Falls das von Bedeutung ist. Es ist nirgends angeschlagen, das Kinderwagen verboten sind, man erfährt das erst mit Karte in der Hand am Eingang. Nur mit heftigsten Beschwerden haben wir unsere Karte wieder umtauschen können. Liebbe Grüße, Anke
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 11:04