Hallo! Wir wohnen im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses und haben das Sondernutzungsrecht für den Garten. Natürlich machen wir mit unseren 2 Kindern davon regen Gebrauch und bekommen auch öfters Besuch mit Kindern. Nun scheint die Frau über uns ein Problem mit Kinderlärm zu haben. Sobald wir draußen sind, dreht sie die Musik sehr laut auf, dass man es zwei Häuser weiter noch hört. Das stört mich sehr, andererseits käme ich mir blöd vor, mich bei ihr zu beschweren, weil wir garantiert mehr Lärm machen als sie. Nun habe ich aber zufällig mitbekommen, dass sie einmal die Musik angelassen hat und dann mit dem Fahrrad weggefahren ist. Sie macht die Musik also nur, um uns zu ärgern. Das möchte ich mir auf Dauer nicht gefallen lassen. Ich habe zwar nicht vor, einen Rechtsstreit zu beginnen, wüsste aber doch gerne, ob es erlaubt ist, laute Musik bei offenem Fenster zu hören. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie? Sowohl wir als auch die Frau sind Eigentümer der Wohnungen. Gruß, Christine
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 16:59