Guten Morgen,
zu den Kindergartenplätzen habe ich eine Frage. Anfang nächstes Jahr fange ich stundenweise wieder an zu arbeiten. Meine Tochter ist dann 1 Jahr und 3 Monate. Ich möchte sie daher auch nicht mehr als 5 Stunden am Tag abgeben. Die Kindergärten, wo wir uns vorgestellt haben, bieten aber nur 35 und 45 Stunden an. Darunter würde es nicht gehen. Oder ich hole meine Tochter früher ab und muss aber trotzdem die restlichen Stunden bezahlen. Ist das so rechtens? Und wie ist das neue Gesetzt, ab 2013 steht uns doch ein Kita Platz zu. Was, wenn die beiden einzigen Kitas hier im Ort, die U2 Betreuung anbieten uns ablehnen?
Viele Grüße
von
Erdbeere1979
am 11.01.2013, 08:59
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Hallo,
Sie haben Anspruch auf einen Platz. Aber nicht auf einen bestimmten Platz.
Man kann eher abholen, muss aber trotzdem zahlen
liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2013
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Absprache früher abholen konnten aber trotzdem den vollen Betrag zahlen mußten. Später wurde es dann so geändert, das das Kind nur "ausnahmesweise" mal früher abgeholt werden durfte, da dies den Kindergartenablauf stört. WIr mußten das Kind auch immer bis zu einer bestimmten Zeit bringen, ansonsten mußte es daheim bleiben.
Kita Platz: uns wurde mal gesagt, es steht zwar jedem Kind ein Platz zu, aber wenn es vor Ort keine Plätze gibt muß man halt auf Nachbarorte ausweichen.
Vielleicht hilft Dir das ja ein bisserle weiter.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 11.01.2013, 11:03
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Man bietet Dir doch einen Platz an - es ist nur nicht der den Du willst.
Da ist 'der Staat' dann raus aus der Pflicht. Also er muss nicht Deine Wünsche dahingehend umsetzen.
Du kannst aber, wenn Du es willst und eine findest, auch eine andere Kita wählen die den entsprechenden Betreuungsumpfang bietet.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2013, 11:47