Hallo Frau Bader,
unser Sohn wird am o1.10. sechs Jahre alt und muss sich eventuell die Mandeln operieren lassen. Bis zu welchem Alter bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Mutter als Begleitperson?
Und übernimmt die KK auch den Verdienstausfall des Vaters, der das 2. Kind (20 Monate) betreut?
Vielen Dank
Anette
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 20:02
Antwort auf:
Kind ins krankenhaus, Mutter als begleitung
Hallo,
lesen Sie mal bei:
http://www.bagh.de/archiv/jahr-2003/umsetzung-und-fortentwicklung-der-patientenrechte-in-deutschland/stenner.doc
Sie können bei dem Kind wohnen etc., wenn die Klinik ihr durch den behandelnden Arzt bescheinigt, dass ihre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist in das Ermessen des Arztes gestellt. (§ 11 abs. 3 SGB V)
Was aber sind medizinische Gründe? Müssen es ausschließlich körperliche Gründe sein, können es psychische Gründe sein?
In der Realität wird diese Auslegungsfrage dem Arzt häufig durch seine Klinikverwaltung abgenommen und der Arzt intern angewiesen, diese Bescheinigung im Regelfall nicht auszustellen.
Der interne Grund sind die Kosten, die die Begleitperson in der Klinik beansprucht. Und obwohl in Kinderkrankenhäusern u.a,. auch um diese Kosten abzudecken, der Pflegesatz höher ist, wird das sehr oft nicht an die Eltern weitergegeben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2004
Antwort auf:
Kind ins krankenhaus, Mutter als begleitung
Hallo !
Wenn Du vom krankenhaus als Begleitperson aufgenommen wirst zahlt die KK auch ! Viele Krankenhäuser nehmen die Mutter aber nicht mit auf wenn das kind schon 6 Jahre alt ist !
Der Mann bekommt dann normalerweise 90 % seines Nettogehaltes von der KK ausgezahlt !
LG Christin
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 21:25