Guten Morgen! Ich habe eine Frage zum Anspruch bzw. zur Möglichkeit der Betreuung eines Kleinkindes (1-3/4 Jahre) an 2 Wohnsitzen. Ich wohne in Hamburg, wo auch der Sitz meiner Firma ist. Ich arbeite bundesweit im Außendienst und bin auf Mobilität angewiesen. Deshalb ist eine frühzeitige Betreuung wichtig. Mein Mann wohnt in Niedersachsen. Das Haus gehört mir halb. Ich bin dort aber nicht gemeldet. Er könnte zu meiner Entlastung (wie mehrtägige oder tageserfüllende Geschäftsreisen) an etwa 1-3 Tagen die Woche das Kind dort in Betreuung geben. Kann man überhaupt 2 Kindergartenplätze für 1 Kind belegen? Oder wäre hier die Beanspruchung einer Tagesmutter am Wohnsitz des Mannes erforderlich? Vielen Dank!
von Sunny82HH am 18.09.2019, 08:39