hallo frau bader,
ich habe bei meinem chef 1 jahr elternzeit beantragt und wollte nach dieser zeit wieder teilzeit arbeiten.
mein problem ist,dass ich keine fahrmöglichkeit habe und meine mama,der ich die kleine nach der elternzeit geben wollte jetzt weiter weg zieht.
was wäre in dem fall,wenn ich nach einem jahr keine betreuung für mein kind habe und nicht arbeiten gehen kann???
lg
von
mel-2013
am 28.05.2013, 00:50
Antwort auf:
keine betreuung fürs kind nach der elternzeit
Hallo,
dann müssen Sie eine Verlängerung der Elternzeit beantragen. Einen Anspruch haben Sie darauf nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
keine betreuung fürs kind nach der elternzeit
wenn Du vorab keine 2 Jahre mindestens beantragt hast.
Geldtechnisch ist der Kindsvater für Dich und das Kind Unterhaltspflichtig und ggf zzgl. H IV
LG
Peeka
von
peekaboo
am 28.05.2013, 12:42