Kann ich den Beginn meiner zweite Elternzeit frei festlegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich den Beginn meiner zweite Elternzeit frei festlegen?

Guten Tag, ich habe im Jahr 2017 einen Monat Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes genommen (2.8.2017 bis 2.9.2017). Nun möchte ich im Jahr 2018 ebenfalls ein Monat Elternzeit nehmen. Mein AG hat schon beklagt, dass er mir den Urlaubsanspruch für das Jahr 2017 nicht kürzen kann. Wie ist die Regelung für das Jahr 2018? Kann ich den Beginn meiner Elternzeit frei wählen also wieder den 2.8.2018 bis 2.9.2018 in Anspruch nehmen? Kann mein AG mir vorschreiben dass ich vom 1. bis zum 1. des Monats nehmen muss? Mit freundlichen Grüßen dukem41

von dukem41 am 19.02.2018, 18:55



Antwort auf: Kann ich den Beginn meiner zweite Elternzeit frei festlegen?

Hallo, Sie haben gar keinen Anspruch auf einen weiteren Monat, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt, da Sie sich nicht unmittelbar nach der Geburt für beide Monate festgelegt haben. Insofern würde ich mit dem Arbeitgeber kooperieren. Ihr Problem ist nämlich, dass, wenn Sie keinen zweiten Monat nehmen, Sie den ersten Monat Elterngeld zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: Kann ich den Beginn meiner zweite Elternzeit frei festlegen?

Du kannst Beginn und Ende deiner Elternzeit selbst wählen, da hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht. ABER du hast kein Recht auf weitere Elternzeit bis zum 02.08.2019. Dein erster Elternzeitantrag bindet dich laut Gesetz für 24 Monate an das, was du gesagt hast. Das heißt, du hast deinem Arbeitgeber mit deinem ersten Antrag faktisch mitgeteilt, dass du in dem Zeitraum vom 02.08.2017 bis 01.08.2019 nur einen einzigen Monat Elternzeit nehmen willst. Wenn du jetzt innerhalb dieser zwei Jahre weitere Elternzeit nehmen möchtest, muss dein Arbeitgeber dem zustimmen. Tut er dies nicht, musst du im schlechtesten Fall bis zum 02.08.2019 warten, bevor du wieder Elternzeit nehmen kannst. Und da dein Arbeitgeber schon beim letzten mal nicht erfreut war (sich aber nicht wehren konnte), wird er vielleicht jetzt seine legalen Mittel ausnutzen und die weitere Elternzeit verhindern.

von Dojii am 20.02.2018, 07:28



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...


Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode...


Elternzeit als Arbeitslose

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auf Ende Mai auf ärztlichen Rat meine Arbeitsstelle gekündigt. Ich habe bisher nichts Neues gefunden, bin aber schon als arbeitssuchend gemeldet und bewerbe mich fleißig. Ich habe 2 kleine Kinder mit 3 und 5 Jahren und würde gerne einen Teil meiner Elternzeit ab Juni nehmen. Gibt es die Möglichkeit dies bei ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...


ückkehr zur Arbeit Vollzeit nach der Elternzeit ohne Betreuungsmöglichkeit, Kündigungsfrist

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol...


Minijob während der Elternzeit

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb...


Alten Urlaub in TZ nach Elternzeit nehmen

Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...