Liebe Frau Bader, ich möchte Ihnen erst einmal danken für Ihre Antworten, Sie haben mir bisher sehr geholfen. Mein Partner hat sich noch vor Geburt unseres Kindes getrennt und bezahlt nur, wozu er gezwungen wird, also den Kindesunterhalt. Ich habe den Kampf um meinen Betreuungsunterhalt aufgegeben, da nur Anwaltsbriefe hin und her gingen und ich keine Kraft mehr hatte, noch vor Gericht zu gehen. Zu meinem aktuellen Problem: Den Kitaplatz bezahlt aktuell das Jugendamt. Ich habe kein Einkommen und lebe vom Unterhalt meines Vaters bis ich wieder arbeiten kann. Nun aber wurde ich heute vom Jugendamt angeschrieben, dass ich eine Abtretungserklärung/Einverständniserklärung unterschreiben soll, damit ein Beistand des Jugendamts den Mehrbedarf, den der Kitaplatz wohl darstellt, beim Kindsvater eintreiben kann. Ich möchte das nicht, da dies nur wieder bedeutet, dass ich vor Gericht gehen muss, mit dem Jugendamt, und die Kosten hierfür an mir hängen bleiben, sollten wir unterliegen. (Wir hatten bereits versucht, Sonderbedarf gerichtlich einzuklagen und sind unterlegen). Prozesskostenhilfe wurde nicht bewilligt, da ich eine Wohnung überschrieben bekommen habe, die zwar mit einem Nießbrauch belastet und somit unverkäuflich ist, aber eben mein Eigentum darstellt. Ich habe einfach keine Kraft mehr!!! Muss ich dem Jugendamt mein Einverständnis geben, damit es den Mehrbedarf / Kitagebühren beim KV eintreiben kann? Eine Beistandschaft besteht nicht. Und falls ich es nicht unterschreibe, Verliere ich dann folglich die Kostenübernahme der Kitagebühren durch das Jugendamt?? Danke schonmal im Voraus!
von Wäschesäcken am 13.12.2017, 21:57