Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2013 habe ich Geburtstermin und muss somit baldmöglichst bei meinem AG Elternzeit beantragen. Ich bin mir zwar sicher, dass ich aus finanziellen Gründen nach 1 Jahr wieder arbeiten muss, weiss aber noch nicht, ob ich dies bei meinem jetzigen AG möchte. Ich habe vor kurzem eine Weiterbildung abgeschlossen und möchte in der Elternzeit nach Stellenangeboten, meiner Weiterbildung entsprechend, Ausschau halten. Sollte ich nun 1 oder 2 Jahre Elternzeit beantragen? Wenn ich ein entsprechendes Stellenangebot bekäme, wann müsste / könnte ich dann kündigen? Kann ich auch wenn ich 2 Jahre beantrage, dann bei einem anderen AG nach einem Jahr ganz normal arbeiten (ohne Elternzeit)? Ich weiß von der Regelung, dass der AG mir zustimmen könnte, im 2. Jahr woanders zu arbeiten, jedoch möchte ich ja dann auch nicht mehr zum jetzigen AG zurück. Für ihre Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken. Mfg
von SchulzC am 01.04.2013, 20:20