Hallo Frau Bader, ich versuche es allgemeiner ;-). Darf man bei bestehenden schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen auf ärztlichen Rat hin (trotz Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern aus 1. Ehe) einen schlechter bezahlten Job annehmen? Normalerweise muß dann ja der normale Unterhalt weitergezahlt werden, weil "Böswilligkeit" oder so unterstellt wird. Wie muß in diesem Fall vorgegangen werden, falls es möglich wäre? Neuer Gerichtstermin mit ärztlichen Attesten bzw. Gutachtern? Vielen Dank Emily (hätte nie gedacht, daß ich es sooo kurz hinkriege *g*)
Mitglied inaktiv - 23.09.2001, 18:33