Hallo, in der Elternzeit wird mir meine bisherige Stelle nicht gegeben mit der Begründung dringende betriebl. Gründe/organisat. Aufwand (will 20 Std., hatte vor Elternzeit 30 Std für Abteilungsleitung). In der Teilzeitgesetzgebung ist das aber anders, oder? 1. Kann man die Elternzeit vorzeitig beenden? Beantragt waren 3 Jahre, davon 1 Jahre Pause, 2 Jahre Teilzeitarbeit 20 Std. 2. Wenn dann der normale Vertrag wieder relevant ist (75%), kann dieser nahtlos aufgenommen werden? Oder evtl. dann auf 50 % gebracht werden? Wenn der AG für die Elternzeit eine andere Stelle zum anderen Gehalt anbietet, muß ich das annehmen, oder kann ich auf mein altes Gehalt bestehen? Der Unterschied sind 30 %! Danke! Ist leider eilig ;-) Danke!