Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe für den gemeinsamen Sohn (7) das alleinige Sorgerecht, die Vaterschaft wurde anerkannt.
-Was genau bedeutet Umgangsrecht?
- Hat der dieses automatisch oder muß er es beantragen?
- Derzeit ist mein Sohn alle 14 Tage von Freitag auf Samstag bei seinem Vater. Lt.diesem will er in dieser Zeit mit unserem Kind "machen was er möchte ohne mich zu informieren, etc." muss ich dem zustimmen?
-Muß ich überhaupt einwilligen dass das Kind bei ihm übernachtet?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG aus München
Kristall
Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 10:05
Antwort auf:
Inhalte Umgangsrecht
Hallo,
irgendwie wir das Umgangsrecht immer falsch gelesen und verstanden.
Denn das BGB sagt, daß in allererster Linie das KIND das recht auf Umgang mit beiden Eltern hat und dies beide Eltern auch fördern sollen/müssen.
Und so rum wird ein Schuh draus.
Dein Sohn hat also einen gesetzliches Recht auf Umgang mit seinem vater und Du mußt das fördern.
Du kannst den beiden auch nicht vorschreiben, was in der Umgangszeit gemacht wird. Es sei denn, das kindeswohl ist massiv gefährdet. Ober selbst stundenlanges TV glotzen oder PC spielen sind keine massive Gefährdung.
Informierst Du denn den vater über alle Aktivitäten?
Warum soll er das?
Warum soll Euer Sohn denn nicht seinen Vater so intensiv wie möglich 8auch in Alltagssituationen) erleben, wo ist das problem bei Übernachtungen?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 14:39