Hallo Frau Bader,
ich habe heute ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.Es bezieht sich auf stehende Arbeit über0,5Std.In meinen Beruf (ich arbeite in einem Textil Handel)ist es nicht möglich,nur eine halbe std stehende Tätigkeiten zu machen.Dies kann mir also der Arbeitgeber nicht gewährleisten.Ist dann der AG verpflichtet sich an die Gewerbeaufsichtsbehörde zu wenden?Und kann mir der AG ein Beschäftigungsverbot erteilen?
Mitglied inaktiv - 18.08.2011, 16:47
Antwort auf:
individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
ein indiv. BV erteilt der Arzt, nur ein allg. BV (nach § 4 MuSchg, hier wären das "nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet".
Der AG muss also nichts tun.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2011
Antwort auf:
individuelles Beschäftigungsverbot
das individuelle BV habe ich vom Arzt ausgesprochen bekommen.Meine Frage war darauf zu beziehen was denn ist wenn mir der AG laut MuschG die gestellten Vorderungen laut BV nicht erfüllen kann.
Dann ist doch der AG verpflichtet,sich beim Amt für Soziales und Gesundheit zu informieren wie es weiter gehen soll.Oder lieg ich da falsch?
Zumindest hab ich heute den schritt gemacht das ich auf dem Amt angerufen habe wobei die Frau mir erklärte,dass der AG verpflichtet ist,sich mit denen in Verbindung zu setzen und sie unverzüglich über die schwangerschaft zu informieren.
Dazu gibt es wohl ein Formular was der AG ausfüllen muss
Mitglied inaktiv - 19.08.2011, 12:12