Hallo,
ich bin noch bis 13.4.2019 in Elternzeit, kann ich in diesem Zeitraum eine neue Arbeitsstelle (450 €basis) annehmen, auch wenn ich bei der alten bleiben könnte? Und danach sicher zur neuen Arbeit wechsle?
Wenn "ja" was muss ich beachten.
Danke für Ihre Antwort
von
khmia
am 15.03.2018, 06:43
Antwort auf:
In der Elternzeit die Arbeitsstelle wechseln
Hallo,
ja, wenn Ihr alter Arbeitgeber zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
In der Elternzeit die Arbeitsstelle wechseln
du könntest doch in elternzeit die 450 euro basis woanders machen wenn dein AG vorher zugestimmt hat. ich würde das so machen, denn wenn dir die neue stelle nicht gefällt, hast du gar nix.
von
mellomania
am 15.03.2018, 15:28
Antwort auf:
In der Elternzeit die Arbeitsstelle wechseln
Mein jetziger ag würde nicht zustimmen.
von
khmia
am 15.03.2018, 22:02
Antwort auf:
In der Elternzeit die Arbeitsstelle wechseln
ansonsten kann er das sehr schlecht ablehnen. du darfst bis 30 h in TZ bei einem andren AG während der EZ arbeiten. nu wenn es eben direkte konkurrenz wäre etc DANN könnte er ablehnen aber ansonsten hat er schlechte karten. ich würd auch TZ arbeiten und nicht 450 euro basis. wegen rente und versicherung
von
mellomania
am 17.03.2018, 07:43
Antwort auf:
In der Elternzeit die Arbeitsstelle wechseln
Es ist direkte Konkurrenz. U außerdem geht es mir mehr darum ob ich den Arbeitsplatz wechseln kann u nicht darum was evtl besser ist
von
khmia
am 18.03.2018, 21:25