In Elternzeit wieder Schwanger / Beschaftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit wieder Schwanger / Beschaftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Meine momentane Sutuation ist diese, ich befinde mich in meinem dritten Jahr der Elternzeit meines ersten Kindes (unbefristeter Vollzeit Vertrag), bin aktuell wieder in der 17ssw. Arbeite jedoch beim gleichen arbeitgeber bei welchem ich in Elternzeit bin aktuell noch auf 400€ Basis. Habe aber ab ende der Elternzeit wieder alle ansprüche auf meinen alten Vertrag der ab dem 4.3.16 weiter läuft . Jetzt meine frage, wenn ich jetzt wieder Beschaftigungsverbot bekomme, wie bei meinem ersten Kind, auf welches Gehalt dann? Auf die 400€ oder auf meinen VZ Vertrag wo ich mich in Elternzeit befinde? Ich hoffe es ist für sie so verständlich. Mit freundlichen Grüßen NataB

von natab am 01.12.2015, 22:57



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger / Beschaftigungsverbot

Hallo, jeweils das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2015



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger / Beschaftigungsverbot

Immer dass, was du aktuell verdienen würdest, also momentan die 400€, erst ab März dann wieder das volle Gehalt.

von sternenfee75 am 02.12.2015, 09:46



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger / Beschaftigungsverbot

Wir also durch das Beschaftigungsverbot die Elternzeit nicht vorzeitig beendet ?

von natab am 02.12.2015, 18:40



Antwort auf: In Elternzeit wieder Schwanger / Beschaftigungsverbot

Nein ist sie nicht!

von sterntaler82 am 03.12.2015, 11:11



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