Frage: In Elternzeit nebenbei verdienen?

Guten Tag Frau Bader, ich bin jetzt seit 17 Tagen in Elternzeit :-), vorher beim AA ohne Leistungsbezug gemeldet. Nebenbei würde ich jetzt gerne paar Euros dazuverdienen. Meine Idee wäre, von Bekannten, Verwandten usw. die Videos auf DVD brennen und dafür einen gewissen Betrag pro DVD verlangen. Müsste ich das anmelden? Wäre doch ein Nebenjob /Minijob oder? Könnte ich da auch öffentlich z.B. eien Zeitungsanzeige schalten? Wem müsste ich das melden? Finanzamt? Elterngeldstelle? Ab welchem Einkommensbetrag müsste man das melden? Es wären ja keine großen Summen...vielelicht 50€ im Monat??? Ich hab da noch keine genaueren Vorstellungen...

Mitglied inaktiv - 31.10.2010, 16:44



Antwort auf: In Elternzeit nebenbei verdienen?

Hallo, Sie können bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten, alles über 400 €/Mo. wird angerechnet. Sie sollten die Frage des Urheberrechts klären, wenn es kommerzielle Videos sind. Ansonsten würde ich es der EG-Stelle melden. Beim FA je nach Höhe des Verdienstes Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2010



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