In Elternzeit freiwillig gesetzlich Versichern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit freiwillig gesetzlich Versichern?

Hallo Frau Bader, meine KK hat mich informiert, dass ich mich ab Beginn meiner Elternzeit (voraussichtlich Ende Feb`14), weiter freiwillig gesetzl bei Ihnen versichern muss und diese Kosten selber tragen muss (ca 340 Euro) Zur Zeit habe ich mich, bei Überschreitung der Jahresbeitragsgrenze auf freiwilliger Basis weiter bei meiner gesetzl. KK versichert. Ltd Online Rechner werde ich zwar den Höchstsatz an Elterngeld ( 1800 Euro) beziehen, wenn dort jedoch schon gleich 340 Euro für die Krankenversicherung abgehen, bleibt nach Abzug weitere Versicherungen und der Gleichen nicht mehr viel über...da mein Mann Soldat ist, kann ich auch nicht über Ihn mitversichert werden, da ich mit den 1800 Euro pro Monat wiederum über dem max. Eigenverdienst liege, um bei Ihm mit aufgenommen zu werden. Bin nun ein wenig ratlos u die KK hat trotz mehrfacher Nachfrage, keine plausible Begründung abgeben können..... Vielleicht können Sie ein wenig Licht ins Dunkel bringen, oder haben eventl. sogar eine alternative Lösung?! Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen silanda

von silanda am 18.10.2013, 22:02



Antwort auf: In Elternzeit freiwillig gesetzlich Versichern?

Hallo, wenn man freiwillig versichert ist, muss man immer in der EZ weiter zahlen (weiß ich aus schmerzlicher eigener Erfahrung). Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: In Elternzeit freiwillig gesetzlich Versichern?

Spontane Idee. Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen, dann hast Du "nur" 900€ im Monat. Vielleicht klappt es so mit der Familienversicherung ?

von Sternenschnuppe am 19.10.2013, 14:43



Antwort auf: In Elternzeit freiwillig gesetzlich Versichern?

Bei deinem Mann kannst du niemals aufgenommen werden, da er als Soldat ja Anspruch auf UTV hat. Selbst als beihilfeberechtigte Ehefrau müsstest du/ihr den PKV-Beitrag zahlen. Da du die Bemessungsgrenze aufgrund deines Einkommens überschritten hast und freiwillig gesetzl. in der GKV bist, bleibt in der EZ auch nur die eigene Zahlung des Beiträge. Ggf. aus gebildeten Rücklagen durch das nicht unerhebliche Jahreseinkommen (52.200 Euro/Jahr bzw. 4.350 Euro/Monat). LG

von Gucci75 am 19.10.2013, 15:53



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