Hallo Frau Bader,
Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit für Kind 1 bis 23.0.2019, Kind 2 ist unterwegs und der ET soll 21.03.2019 sein. Wie mache ich es am besten wegen mutterschutzgeld wann soll ich meine jetzige Elternzeit kündigen um für 2 Kind Mutterschutz zu nehmen mit anschließender Elternzeit.
Danke
von
Nola21
am 15.09.2018, 21:44
Antwort auf:
In Elternzeit Kind 2 unterwegs
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2018
Antwort auf:
In Elternzeit Kind 2 unterwegs
Du kündigst die aktuelle EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz. Damit lebt dann am nächsten Tag mit Beginn des Mutterschutzes dein VZ-Vertrag wieder auf. So bekommst du das Mutterschaftsgeld nach VZ-Gehalt.. Zur Geburt spätestens meldest du dann die neue EZ vom ersten Kind.
Da eine Zahl fehlt beim deinem Datum für das erste Kind, ist nicht klar ob die EZ vor Mutterschutz endet oder danach. Sollte die EZ vorher enden gehst du entweder normal bis zum neuen Mutterschutz arbeiten oder versuchst mit Urlaub und Überstunden zu überbrücken. Im neuen Mutterschutz erwirbst du auch wieder Urlaubsanspruch.
von
Felica
am 16.09.2018, 10:08
Antwort auf:
In Elternzeit Kind 2 unterwegs
Sorry hatte mich vertippt
Kind 1 Elternzeit bis 22.03.2019 Kind 2 ET am 21.03.2019
von
Nola21
am 16.09.2018, 14:00