Darf man während des nachgeburtlichen Mutterschutzes, Sitzungstermine wahrnehmen? Es geht nicht um eine aktive Teilnahme, also nicht um "arbeiten in dem Sinne", die Sitzungen sind aber vor Ort beim AG. da die Sitzungen sich auf meine Arbeit beziehen und der Ausgang von Bedeutung für meine Tätigkeit nach der Elternzeit ist, wäre meine Teilnahme eigentlich für mich von Vorteil. Es sind geschlossene Treffen mit einer festen Agenda. Ich wäre nur als passive Teilnehmerin, also jemand, der dabei sitzt und ggfs. falls es Verständnisschwierigkeiten gibt, Fragen beantworten kann, dabei. Alles absolut freiwillig.
von lilule am 01.06.2015, 14:59