Ich arbeite als Lehrer an einer Berufsschule in Bayern. Seit 31.3.2013 bin ich in Elternzeit ohne Bezüge. Heute habe ich bei der Elterngeldstelle angerufen und mich erkundigt ob meine Überstunden, die im Bezugszeitraum angefallen und den Monaten exakt zugeordenet sind nun mein Elterngeld erhöhen. Antwort: Das Gegenteil sei der Fall! Es gelte das Zuflussprinzip. Da es sich um etwa 1750€ handelt gehe mir wahrscheilich das ganze Elterngeld für den Dezember verloren. Dabei wollte ich sogar noch meine Überstunden vor der Geburt mit der Schulleitung abrechnen. Das sei bei unserer Schulart nicht möglich, hieß es und es werde doch alles nachträglich aufgerollt. Bei uns wird alles Stundengenau am Jahresende abgerechnet. Unterrichtsausfall durch Feiertage krieg ich nicht bezahlt. Bei meiner Recherche konnte ich nur Urteile von Selbstständigen finden, die geklagt haben. Es wird auch hier zwischen Arbeitnehmern immer wieder unterschieden. http://www.123recht.net/article.asp?a=135726 War die Aussage der Dame vom ZBFS so nicht korrekt? Soll ich mir einen Rechtsbeistand suchen falls es für meinen Fall noch kein Urteil gibt?
von hainz74 am 17.02.2014, 23:32