Frage: hochzeit - krankenversicherung?

guten tag frau bader, ich habe meinen fall nicht in der suchfunktion finden können, ich hoffe, sie können mir helfen: ich werde anfang februar nächsten jahres mein erstes kind entbinden. ich arbeite als angestellte und werde drei jahre elternzeit nehmen, ich bin bei der barmer pflichtversichert. im dezember wollen mein freund (der kindsvater) und ich heiraten. er ist zeitbefristet verbeamtet (habilitationsstelle an der uni) und somit privat versichert. einen anspruch auf erziehungsgeld/-bugdet haben wir voraussichtlich nicht. bleibe ich auch als verheiratete in meiner versicherung und habe anspruch auf die beitragsfreie mitgliedschaft während der 3 jahre elternzeit? ist unser kind dann auch über mich versichert? vielen dank im voraus für ihre antwort!!! gesa

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 16:38



Antwort auf: hochzeit - krankenversicherung?

oT

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002



Antwort auf: hochzeit - krankenversicherung?

Hallo Gesa, bei uns war es ähnlich, mein Mann ist auch privat versichert. Grundsätzlich ist das Kind bei demjenigen zu versichern, der das höhere Einkommen hat. Lass Dir von Deiner Krankenkasse Info-Material schicken. Es gibt in der gesetzlichen KK sog. Ausschlussgründe, die besagen, dass das Kind in gewissen Fällen nicht bei der Kindsmutter in die gesetzliche KK aufgenommen werden kann. Kann man in den Info-Broschüren gut nachlesen. Vielleicht sogar auf der Internetseite der Barmer?? LG und viel Glück Annette

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 17:52



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