Hallo Frau Bader,
können Sie mir sagen, wie die rechtliche Lage ist, wenn die Mutter ins Krankenhaus geht und ein Kind im Alter von 19 Monaten da ist, welches vom Vater betreut werden könnte?
Die Krankenkasse der Mutter würde für eine Haushaltshilfe zahlen, wenn der Vater (in diesem Fall die Haushaltshilfe) bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nimmt. Der Arbeitgeber sagt jedoch, dass er rechtlich gesehen, in diesem Fall keinen unbezahlten Urlaub gewähren muß.Er müßte bezahlten Uralub dafür nehmen... Ist das wirklich so? Oder müßte man tatsächlich jemand Fremdes als Haushaltshilfe zur Betreuung des Kindes in Kauf nehmen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 21:31
Antwort auf:
Haushaltshilfe bei Krankheit der Mutter
Hallo,
die KK kann dem Vater anstelle einer KK bezahlen. Aber der AG muss den AN nicht freistellen
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2008
Antwort auf:
Haushaltshilfe bei Krankheit der Mutter
Hallo,
es ist tatsächlich so, dass es keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt. Von Seiten des AG her ist es auch verständlich, dass dieser die Abwesenheitstage pro Jahr minimieren möchte, denn idR ist die Arbeitsleistung eines AN ja deutlich mehr wert als das, was an Lohn ausgezahlt wird.
Daher kann der AG schon darauf bestehen, dass zunächst der reguläre Urlaub genommen wird, bevor er evtl. unbezahlte Urlaubstage gewährt.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 22:31