hauptberuf und geringfügig arbeitend dann im Hauptberuf beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: hauptberuf und geringfügig arbeitend dann im Hauptberuf beschäftigungsverbot

Hallo, Ich arbeite als Erzieherin hauptberuflich und habe auch noch eine geringfügige Beschäftigung. Bei einer Schwangerschaft muss ich sehr wahrscheinlich bei meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Erzieherin mit einem Beschäftigungsverbot rechnen. Darf ich dann trotzdem meine geringfügige Beschäftigung weiter ausüben, wenn ich dort laut mutterschutzgesetz und laut meiner Frauenärztin weiter arbeiten kann/darf? Vielen Dank für Ihre Beratung. MfG Flowerx1978

von flowerx1978 am 19.10.2013, 22:07



Antwort auf: hauptberuf und geringfügig arbeitend dann im Hauptberuf beschäftigungsverbot

Hallo, ja. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: hauptberuf und geringfügig arbeitend dann im Hauptberuf beschäftigungsverbot

Du bekommst das BV ja, weil von deinem Hauptjob eine Gefahr für die Schwangerschaft ausgeht. Stellt dein Nebenjob keine Gefahr dar, darfst du den natürlich weiter machen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.10.2013, 15:13



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