Hat der Mitarbeiterentwicklungsgespräch eine auswirkung auf mein Arbeitsvetrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der Mitarbeiterentwicklungsgespräch eine auswirkung auf mein Arbeitsvetrag?

Hallo Frau Bader, ich bin in der Altenpflege tätig. Seid dem ich erfahren habe das ich Schwanger bin, habe ich Arbeitsverbot von mein Arbeitgeber bekommen. Anfang Oktober hatte ich einen Mitarbeiterentwicklungsgespräch mit mein Arbeitgeber und der war sehr Positiv und es war sehr offiziell das ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Aber eine woche später habe ich meinem Arbeitgeber berichtet das ich Schwanger bin und mein Arbeitsvetrag endet bis ende Oktober. Hat der Mitarbeiterenticklungsgespräch den wir auch Unterschrieben haben kein auswirkung auf die verlängerung meines Arbeitsvetrages?

von Vasi am 18.10.2013, 14:27



Antwort auf: Hat der Mitarbeiterentwicklungsgespräch eine auswirkung auf mein Arbeitsvetrag?

Hallo, wenn der Vertrag auf unbefristet geändert wurde, gilt dies. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: Hat der Mitarbeiterentwicklungsgespräch eine auswirkung auf mein Arbeitsvetrag?

Also in den Leitfaden zum Mitarbeiterentwicklungsgespräch und Mitarbeiterentwicklungsplan steht nichts das ich einen Unbefristeten Arbeitsvetrag bekomme. Sondern steht das es ein Turnusmäßiges Gespräch ist laut Standard. Das heisst für mich nach zwei Jahre Befristeter Arbeitsvetrag bekomme ich einen Unbefristeten Arbeitsvetrag. Oder verstehe ich es falsch? Aber weil ich Schwanger geworden bin sagt mein Arbeitgeber das mein Arbeitsvetrag bis ende Oktober 2013 endet. Ich weiss nicht ob es so Richtig ist, was mein Arbeitgeber sagt? Ich danke Ihnen.

von Vasi am 21.10.2013, 15:46



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