Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Hallo. Ich befinde mich in einer befristeten Anstellung. Aufgrund der Tatsache dass ich schwanger bin,wurde eine Verlängerung nicht nochmal erwähnt. Mein Mann übernimmt dann die Elternzeit. Meine Frage wäre jetzt eigentlich; Hat der Arbeitgeber eigentlich finanzielle Nachteile, wenn er mich weiter befristet einstellen würde? Da ich in der Pflege arbeite,wurde mir nach Bekanntgabe der SS gleich Beschäftigungsverbot erteilt. Und beim Beschäftigungsverbot bekommt der AG doch das Geld von der Krankenkasse?!

von dotterchen85 am 11.07.2019, 17:21



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Hallo, der Ag hat den Vertrag nicht verlängert, einen Anspruch gibt es auch nicht. Und ja, der Ag bekommt das Geld von der KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

das ja. aber der AG muss den befristeten vertrag nicht verlängern. es ist für ihn bürokratischer aufwand, für dich dann jemanden einzustellen, und den dann zu kündigen wenn du wieder kommst. einfacher für den AG ist es, deinen vertrag eben nicht zu verlängern und fest jemand neues einzustellen. du solltest dich, wenn dein mann die ez macht, beim amt melden, damit du zumindest alg berechtigt bist. wenn du nämlich keine betreuung fürs kind hast, hast du keine ansprüche auf alg da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst.

von mellomania am 11.07.2019, 17:53



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Dein AG scheut den bürokratischen Aufwand. Bei einem BV muss er ja zunächst den Lohn vorstrecken. Dann er die stelle nur befristet neu besetzen...

Mitglied inaktiv - 11.07.2019, 19:52



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Mellomania, Der Hinweis auf fehlende Kinderbetreuung ist in diesem Fall überflüssig. Sie schreibt doch, dass der Mann in Elternzeit geht. Finanzielle Nachteile hat der Arbeitgeber durch das BV nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, ist der ET kurz nach Auslaufen des Vertrages. Möchtest du mit dem Arbeitgeber verhandeln und ihm bestätigen, dass du gleich nach dem Mutterschutz wieder anfängst? Und ihm erklären, dass er keine finanziellen Nachteile dadurch hat? Arbeitslos melden sollst du dich am besten gleich, wenn du das noch nicht erledigt hast. LG luvi

von luvi am 11.07.2019, 23:05



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Die AP ist die, wo der AG die Krank Schreibung in ein BV umgewandelt hat und der befristete Vertrag am 31.08. ausläuft. Evtl. ist die Schwangerschaft noch sehr frisch.

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 08:21



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Genau. Das bin ich. Momentan krank geschrieben mit parallel erhaltenem Beschäftigungsverbot. Geburtstermin ist erst Ende Februar. Um mich finanziell nicht ganz so einschränken zu müssen, sitze ich nun zu Hause u denke über sämtliche Möglichkeiten nach. Der AG hat ja zu mir gesagt, wenn alles vorbei ist kann ich wieder eine Bewerbung reingeben. Aber wenn es für ihn kein großer finanzieller Mehraufwand ist kann man janochmal den Versuch wagen und nach Weiterbefristung nachfragen

von dotterchen85 am 12.07.2019, 09:54



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber finanzielle Nachteile bei Weiterbefristung einer Schwangeren

Keiner hat bis jetzt die Frage korrekt beantwortet. Ja, der Arbeitgeber hat finanzielle Nachteile, wenn er die Befristung einer Schwangeren mit BV verlängern würde. - den Verwaltungsaufwand - die Urlaubs- und Krankheitszeiten, die nämlich nicht über das BV zurückerstattet werden - er geht mit all den gezahlten Geldern in Vorkasse, die Erstattung kommt manchmal erst viel später. Da die Urlaubsansprüche bis Ende der Mutterschutzfrist weiter erworben werden, macht das alleine schon rund 10% der Lohnkosten aus, auf die der AG sitzenbleibt. Zudem kommt noch die Unkalkulierbarkeit/fehlende Planbarkeit im Falle einer Fehlgeburt oder wenn unerwartet das BV aufgehoben würde. Ganz schlimm wäre der Fall, wenn du z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthalts wieder krankgeschrieben werden müßtest! Dann zahlt der AG wieder die Lohnkosten. Kein Arbeitgeber macht so was. Eine Mitarbeiterin die so gut ist, dass man sie auf alle Fälle behalten möchte, wird gewöhnlich unbefristet eingestellt werden. Und die anderen hält man sich mit befristeten Verträgen, damit man sie leichter wieder loswird.

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 16:51



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