Hallo Frau Bader, ich wohne mit dem Vater meines ungeborenen Kindes nicht zusammen und habe eine Tochter aus erster Ehe, die ich allein erziehe. Zur Zeit beziehe ich Hartz IV. Nun hat der Kreis meinen Partner angeschrieben und fordert sämtliche Gehaltsnachweise, Versicherungen, Sparverträge etc., da der Kreis meint, mein Partner wäre mir unterhaltsverpflichtet im Mutterschutz. Nun zahlt der Vater meines Kindes bereits seiner Noch-Ehefrau und seinen zwei Kindern Unterhalt. Da bleibt ihm, obwohl er gut verdient, gerade der Selbstbehalt. Muss mein Partner sich den Behörden offenbaren? Wie gesagt, wir leben nicht zusammen und sind erst knapp ein Jahr zusammen. Eine Bekannte sagte neulich, da ich nicht arbeiten würde, wäre der Vater meines Kindes im Vorfeld nicht unterhaltsverpflichtet, da es in diesem Fall keinen Mutterschutz gäbe. Stimmt das? Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt im Vorfeld!
Mitglied inaktiv - 03.06.2005, 22:27