Hallo,
ich habe einen festen Arbeitsvertrag und 3 Jahre Elternzeit beantragt.... Nun bin ich jedoch seit einem halben Jahr alleinerziehend und muss somit nach dem Elterngeld wieder arbeiten. Leider kann mir meine Chefin erst ab 01.01.2011 eine Stelle anbieten.... Somit habe ich ein halbes Jahr zu überbrücken. Kann ich für das halbe Jahr Hartz IV beantragen ????
Oder gibt es noch ne andere Möglichkeit ?
Danke
M.
Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 20:44
Antwort auf:
Hartz IV nach Elternzeit ???
Hallo,
es stellt sich die Frage, ob Sie wegen der veränderten Wirtschaftssituation einen früheren Anspruch haben. Ansonsten Unterhalt, evtl. Unterhaltsvorschuss u im schlimmsten FAll Hartz IV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2010
Antwort auf:
Hartz IV nach Elternzeit ???
Hallo
Kindergeld, Unterhalt und je nachdem wieviel Dein Ex verdient auch Betreuungsunterhalt stehen Dir zu.
Wohngeld kannst Du auch beantragen.
Wenn Du keinen Betreuungsunterhalt bekommen kannst, dann bleibt leider nur ALG2.
Hatte ich auch, und zum Überbrücken finde ich das vollkommen ok.
Es ist ja eine absehbare Zeit !
Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 20:54