Hallo,ich weiß nicht ob ich diese frage bei Ihnen stellen kann,aber ich versuche es einfach mal.
Und zwar geht es um folgendes:
Mein Sohn(18Monate)und ich beziehen hartz 4+
Kindergeld+Unterhaltsvorschuss
Ich habe bei der Bank einen Dispokredit von 1000Euro kann aber schon seit ca.4Jahren mein Konto bis 1500Euro überziehen.
Und es ist auch immer voll ausgeschöpft bis zu denn 1500Euro.
Jetzt wollte ich heute Geld ziehen und es ging nicht.Ich rief bei der bank an und da sagte man mir das sie mir den Dispo bis auf die 1000streichen.Aber das dürfen die doch gar nicht machen,oder?Sie müssen mir doch das komplette Geld was auf mein Konto drauf kommt geben weil ich ja eh schon am existenzminimum lebe oder?
Also falls die frage nicht hier hin gehört,einfach überlesen;)
Und ansonsten Vielen Dank!!
LG
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 14:51
Antwort auf:
Hartz 4
Hallo,
Luzi hat Recht!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2010
Antwort auf:
Hartz 4
doch das dürfen sie, zumal die 500 über deinem eigentlichen dispo ein goodwill der bank gewesen sind....
sobald sich der geldeingang erheblich verringert, können sie dir auch den gesamten dispo kürzen.
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 15:08
Antwort auf:
Hartz 4
Doch, das dürfen sie.
Die Vorraussetzungen, unter denen der Dispo damals eingerichtet worden ist, sind anscheinend ja nicht mehr erfüllt.
Hartz 4 ist nicht einem Einkommen durch Arbeit gleichzusetzen und von der Summe ja auch weit geringer.
Du kannst vielleicht versuchen darum zu bitten ihn monatlich um 50 Euro zurückzustufen.
Vielleicht haben sie ein Einsehen und machen es.
Viel Glück
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 16:20
Antwort auf:
Hartz 4
Ich habe mich vielleicht blöd ausgedrückt.
Aber ich meine mal angenommen mein Konto wäre jetzt genau bis 1500Euro überzogen und dann würde am 1.mein geld drauf kommen,das müssten die mir doch komplett auszahlen weil es mein existensminimum ist,oder??
Die können sich doch dann nicht 500Euro einhalten dann hätte ich ja viel so wenig zum leben.
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 20:16
Antwort auf:
Hartz 4
Doch, das können sie.
Du hast bei denen 1500 Euro Schulden !
Sie sehen dass kein geregeltes Einkommen da ist und da dürfen sie ran.
Ist ja deren Geld, was sie Dir nur geliehen haben.
Geh zur Bank und sprech mit Deinem Sachbearbeiter, bitte ihn es um 50 Euro jeden Monat zurückzustufen. Meist sind sie sehr kulant, wenn man freundlich mit denen spricht.
Ist ja auch in Deinem Interesse, ich kann mich noch erinnern wie teuer so Dispozinsen sind, und das ist bei Hartz4 auch nicht ohne.
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 20:59
Antwort auf:
Hartz 4
Nicht jede Bank ist so kulant, es ist nämlich kein muss.
Schau mal hier
http://srbg.de/kein-dispokredit-bei-hartz-iv-bezug.html
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 23:08
Antwort auf:
Hartz 4
Also das würde mich nun auch interessieren.
Mein erster Gedanke war, dass sie "das" Geld - also Sozialleistungen nicht so einfach einbehalten dürfen...
letztendlich sind es ja Schulden. Ob Bank, Versandhaus, Mietrückstände oder was weiß ich was es noch gibt... bei Pfändung werden doch die Sozialleistungen immer innerhalb von einer gewissen Zeit stets ausgezahlt bzw. muss ausgezahlt werden.
*grübel*
Mitglied inaktiv - 10.01.2010, 20:04
Antwort auf:
Hartz 4
Grundsätzlich gilt für Harz 4 das es nicht Pfändbar ist und dir von deiner Bank ausgezahlt werden muss.
Du darfst nur nicht länger wie 7 werktage warten bis du dein geld holst ( dafür musst du mit deinem H4 bescheid an den schalter).
Auch wenn es schulden sind die bank darf es nicht einbehalten.
Warscheinlich werden sie versuchen dich unter druck zu setzen von wegen wenn du damit nicht einverstanden bist kündigen sie sir das konto.
aber auch das dürfen sie nicht einfach mal so.
Liegt eine starke Kontoüberziehungenvor, schlage der Bank vor, das Konto künftig auf Guthabenbasis weiterzuführen und den Dispo in Raten zurückzuzahlen.
sollten alle stricke reißen geh auf dein Amtsgericht zum Rechtspfleger- helfer, der stellt dir einen Freistellungsbeschluss aus . Alle Unterlagen wegen ALGII, Mietzahlungen und sonstige monatl. Zahlungen mitnehmen.
Zitat:
"Beziehen Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsunfähigkeit oder Grundrente?
Diese Sozialleistungen sind definitiv unpfändbar, da Sie Ihren materiellen Grundbedarf abdecken sollen (§ 54 Sozialgesetzbuch I, § 17 Sozialgesetzbuch XII). Sie müssen keine Pfändung befürchten, denn die Gläubiger wissen in der Regel um diese Vorschriften. Spätestens die bewilligenden Stellen würden eine Pfändung zurückweisen."
Zitat:
" Bekommen Sie Sozialleistungen, die auf Ihr Konto überwiesen werden?
Zu den umfassend geschützten Sozialleistungen zählen insbesondere alle Leistungen der Agentur für Arbeit (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Unterhaltsgeld, Aufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs), der gesetzlichen Krankenkassen (Krankengeld und Leistungen aus der Pflegeversicherung) sowie der Rentenversicherungsträger (insbesondere Altersrenten, Witwenrente, Waisenrente, Erwerbsminderungsrenten, Übergangsgeld); dazu gehören auch Sozialhilfe, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und BAföG sowie das Kindergeld. Sämtliche Sozialleistungen muss Ihnen die Bank innerhalb der ersten sieben Tage ab Eingang vollständig auszahlen, wenn Sie das verlangen. Dies gilt auch, wenn Ihr Konto überzogen ist.
Nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift der Sozialleistungen erfasst die Kontopfändung auch die Sozialleistungsgutschrift. Jetzt steht Ihnen nur noch der anteilige pfändungsfreie Betrag für den Zeitraum zu, der zwischen Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der nächsten Sozialleistungsauszahlung verbleibt, um Ihre Existenz zu sichern (§ 55 Abs. 4 SGB I)."
Zitat:
"
Ihre Bank oder Sparkasse droht mit der Kündigung Ihres Girokontos?
In jedem Fall sollten Sie zunächst alles versuchen, diese Kündigung rückgängig zu machen und das Konto in ein Konto auf Guthabenbasis umzuwandeln. Dies ist in der Regel immer noch leichter, als ein neues Konto bei einem anderen Kreditinstitut zu eröffnen."
Ich hoffe ich konnte helfen.
Lg Luzi
Mitglied inaktiv - 10.01.2010, 22:08