Haftbarkeit der Eltern bei strafmündigen Jugendlichen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Haftbarkeit der Eltern bei strafmündigen Jugendlichen

Hallo, in wie weit ist der andere Elternteil "mitverantwortlich" (sprich Schadenszahlung), wenn das nicht bei ihm lebende Minderjährige Kind (lebt im Ausland) Klaut. Das Elternteil wußte nichts von den Machenschaften, da weder Vater noch Kind ständigen Kontakt aufrecht erhielten und Mails oft monatelang nicht beantwortet wurden. Kann das nicht "sorgende" Elternteil auch haftbar mit Haus und Hof gemacht werden? Wäre wirlich sehr dankbar, wenn ich das irgendwie rausfinden könnte. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 09:46



Antwort auf: Haftbarkeit der Eltern bei strafmündigen Jugendlichen

Hallo, nach deutschem Recht auf keinen Fall. Man kann ja nur haften, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt. War es denn so teuer? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2010



Antwort auf: Haftbarkeit der Eltern bei strafmündigen Jugendlichen

Guck mal : http://www.kirchenbote.de/downloads/dm_2008/16_03.osnabrueck_17screen.pdf Wenn Du Deine Frage so wie sie da steht bei google angibst, kommen ganz viele Antworten. So wie ich es rauslese haften die Eltern nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und das Kind mit den Folgen seines handelns rechnen konnte. Ist der Elternteil im Ausland, dann kann er eh nicht haften, nachdem was ich gelesen habe, da er ja gar nicht einwirken konnte.

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 10:14



Antwort auf: Haftbarkeit der Eltern bei strafmündigen Jugendlichen

Naja, von der Warte her ist es schon verständlich.... Ich weiß aber nicht in wie weit das hier zutreffen würde. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 14:21



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