Habe nach Unterbrechung am 02.04.2013 angefangen zu arbeiten.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe nach Unterbrechung am 02.04.2013 angefangen zu arbeiten.

Steht mir für den Monat April Urlaub zu. Vertragsbeginn 02.04.2013, da 01.04.2013 ein Feiertag war? Vielen Dank für die Bearbeitung Grüße Hessi

von Hessi am 10.06.2013, 13:15



Antwort auf: Habe nach Unterbrechung am 02.04.2013 angefangen zu arbeiten.

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2013



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