Hallo Frau Bader, erstmal kurz zu meiner Situation. Ich habe mich Anfang September von meinem Freund getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn. Im moment wohne ich mit mit ihm bei meinen Eltern, was aber nicht auf Dauer so bleiben kann. Ich bin noch in Elternzeit, mein Arbeitsvertrag läuft noch. Jedoch kann ich nicht wieder dort anfangen zu arbeiten, da es zu weit weg von meinem derzeitigen Wohnort ist. Nun wollte ich ALG II beantragen, da mich meine Firma nicht kündigen wird. Ich weis, dass mir von dem ALG II Satz der Unterhalt für das Kind abgezogen wird. Mein Ex Freund zahlt aber nur für das Kind und nicht für mich. Jetzt zu meiner Frage: Steht mir in diesem Fall ALG II zu? Und wenn ja wie wird dies im groben berechnet? Wie lange müsste mir mein Ex Freund Unterhalt bezahlen? So lange ich in Elternzeit bin und nicht arbeite oder auch noch wenn ich Teilzeit arbeiten gehe und meine Elternzeit in die neue Firma mitnehme? Vielen Dank schon mal im Voraus für lesen und Antworten. bibi
Mitglied inaktiv - 01.10.2013, 13:26