Guten Abend Frau Bader
Ich wollte mal wissen, ob ich ein Recht auf Haushaltsgeld von meinem Partner habe. Ich bekomme nur 450 Euro im Monat was aus Kindergeld und Erziehungsgeld hervorgeht. Dies langt aber nicht und mein Partner will mir nichts mehr dazu geben. Ich überziehe jeden Monat mein Konto mit 100 Euro damit er nichts geben muss. Muss er mir was geben?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß
Betty E.
Mitglied inaktiv - 06.04.2003, 22:30
Antwort auf:
Habe ich Recht auf Haushaltsgeld von meinem Partner?
Hallo,
zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel.
Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall.
Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc).
Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt.
Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber.
Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben).
Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2003