Frage: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Hallo, ich habe folgendes 'Problem'. Der Kindsvater möchte auf einmal das geteilte Sorgerecht. Weil er ansonsten keine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Er macht mir ständig Druck, das ich ihm es geben soll. Unser Sohn ist 2 Jahre alt. Wir sind nicht mehr zusammen, was er nicht akzeptiert, unter anderem weil er mich öfters bezüglich seiner Identität angelogen hat....Zudem sind wir unterschiedlicher Ansichten bei dem Thema Erziehung. Termine was unseren Sohn betreffen nimmt er nie wahr, trotz mehrfacher Erinnerungen von mir. Ich bin immer allein mit dem kleinen. Den Termin beim Jugendamt, den er wollte, hat er auch nicht wahrgenommen. Eigentlich möchte ich das alleinige Sorgerecht behalten. Da er bei der Anerkennung der Vaterschaft zugestimmt hat das nur ich Sorgeberechtigt bin. Ihm wurde alles von einem Dolmetscher übersetzt. Da er kein Deutsch lernt - er ist seit 2011 in Deutschland. Er zahlt mir auch keinen Unterhalt. Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll?! Liebe Grüße Rosa

Mitglied inaktiv - 25.04.2018, 09:25



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Hallo, ich würde es in dieser Situation darauf ankommen lassen und nichts tun. Wenn er wirklich klagt, wird man sehen. Sammeln Sie Beweise (wenn möglich), aus welchen Grpnden er das Sorgerecht will...vllt wenden Sie sich mal an die Ausländerbehörde? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

zustimmen. LG Peeka

von peekaboo am 25.04.2018, 09:35



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

So wie du es beschreibst: never ever!

von cube am 25.04.2018, 09:38



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Es scheint dabei doch gar nicht um sein Kind zu gehen, sondern nur um den eigenen Vorteil bzgl. der Aufenthaltsgenehmigung. No way.

von cube am 25.04.2018, 09:39



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Du musst gar nichts tun, solange von offizieller Stelle kein Schreiben kommt. Ich würde fein die Füße still halten. Er kann sich das Sorgerecht einklagen. Fraglich ob er es tut, ob er weiß was er tun müsste und ob er es letztlich bekommen würde. Bg und alles Gute.

Mitglied inaktiv - 25.04.2018, 09:55



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

wenn ihr geteiltest haben solltet, er lümmelt irgendwo rum, kümmert sich um nix, hast du jahrelang!!! eine immense rennerei wenn seine unterschrift benötigt wird!! lass das bitte bitte so wie es ist! du allein!!!

von mellomania am 25.04.2018, 13:30



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Naja, mellomania.... Auch wenn ich in der geschilderten Situation genauso wie alle anderen sagen: Schau dass du das gemeinsame Sorgerecht verhindern kannst: So schrecklich sind die Rennerei nicht bei gemeinsamen Sorgerecht! Was ich gegebenenfalls jetzt noch gleich erledigen würde: Bankkonto eröffnen und Reisepass beantragen (weil beim Reisepass die meisten Behörden immer noch nicht kapiert haben dass man die Unterschrift des anderen Elternteils nicht zwingend braucht). Bei allem anderen muss man halt entsprechend lange voraus planen und gegebenenfalls direkt zum Amtsgericht gehen um die Unterschrift ersetzen zu lassen. Mag etwas lästig sein , Aber für gegebenenfalls am Ende des Tages doch wieder zum alleinigen Sorgerecht wenn er ständig alles blockiert. Wichtig ist für die AP: alles dokumentieren, mache ich noch mal aus irgend einem Grund einen Termin beim Jugendamt den er dann wieder platzen lässt, etc. Wie gesagt: er kann ja klagen wenn er das gemeinsame Sorgerecht Welt LG D

von desireekk am 25.04.2018, 13:53



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

so einfach wie du das schreibst, kann es sein, muss es aber nicht. ich kenne genau das gegenteil aus dem freundeskreis. warum soll sie sich den stress geben, rennen und danach doch wieder das alleinige SR beantragen? ich würde das an ihrer stelle niemals machen, gerade weil der vater ja nur das geteiltte möchte, um ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. sagt er ja selber.

von mellomania am 25.04.2018, 14:28



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Hallo, Freiwillig teilen würde ich das Sorgerecht nicht. Wenn er es unbedingt will, soll er selbst tätig werden. Er kann es auch selbst beim Amtsgericht beantragen. Dann wirst du schriftlich befragt werden und wenn du keine berechtigten Einwände hast, wird das Sorgerecht geteilt. Dagegen spricht nur eine Kindeswohlgefährdung. Aber ob der in deinem Fall stattgegeben wird, bezweifle ich. Der Vorteil für dich ist hier allerdings, dass der Vater selbst tätig werden muss, und dass der Weg über das Amtsgericht was kostet. Übrigens braucht er nicht unbedingt das gemeinsame Sorgerecht für den Aufenthalt, allerdings muss er sich ums Kind kümmern. Das kann entweder über finanzielle Zuwendungen laufen oder über mehr oder weniger regelmäßigen Kontakt. Wundere dich allerdings nicht, wenn er, falls du das Sorgerecht nicht teilst, versucht euer Kind wieder zu sehen. Da steckt dann wahrscheinlich auch kein ehrliches Interesse dahinter, sondern die Möglichkeit zum Aufenthalt. Du meintest, er hätte dich wegen seiner Identität angelogen? Steht mittlerweile fest, wer er ist und woher er kommt? Dann könnte er ja gar nicht abgeschoben werden. LG luvi

von luvi am 25.04.2018, 15:16



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Sie haben die Frage ja eigentlich schon selbst beantwortet. Er trägt keine Sorge, also auch kein Sorgerecht. Ich würde da garnicht drauf eingehen, normaler Umgang Vater-Kind und Ende. Wenn er wirklich Interesse hat, soll er zum Jugendamt und das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dann wird Ihre Zustimmung gefragt. Sie können ablehnen und wenn Sie dem JA die Gründe nennen wir hier (keine deutschen Sprachkenntnisse, wenig Interesse am Kind, keine gesicherten Verhältnisse/Einkommen...) wird das JA Ihnen zustimmen, solange Sie ihm das Kind nicht grundlos vorenthalten. Unterhaltsvorschuss steht Ihnen übrigens zu.

von Kristiiin am 25.04.2018, 15:37



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Seine Identität steht mittlerweile fest. Er hat auch Kontakt zu unserem Sohn. Dienstags für 2-3 Stunden (ist sein freier Tag) und Samstags 2 Stunden(vor der Arbeit). Mehr möchte er von sich aus nicht.

Mitglied inaktiv - 25.04.2018, 15:54



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Mit Ihrem Nachtrag stellt sich erstrecht die Frage weshalb er das Sorgerecht will, wenn er das Kind nur 3h/Woche sehen will. Ich verstehe Ihre Frage demnach auch nicht ganz, steht ja 0% zur Debatte dass er das Sorgerecht bekommt. Warten Sie einfach ab.

von Kristiiin am 25.04.2018, 16:25



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Hallo, ich noch Mal, Naja, das ist doch klar, warum er das Sorgerecht möchte. Er möchte damit eine Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge für ein deutsches Kind erhalten. Wahrscheinlich wurde ihm geraten, das Sorgerecht zu beantragen um in Deutschland bleiben zu dürfen. Meiner Erfahrung nach wird er das Sorgerecht bekommen. Er kümmert sich um das Kind regelmäßig und es ist nichts vorgefallen, was eine Kindeswohlgefährdung ausmacht. Keine deutschen Sprachkenntnisse, keinen Unterhalt bezahlen sind normalerweise keine ausreichenden Argumente um gemeinsames Sorgerecht zu verhindern. Da er sich um das Kind kümmert, wenn auch in geringem Umfang wird er allerdings auch ohne Sorgerecht in Deutschland bleiben dürfen. Vielleicht weiß er das nicht und du solltest ihm das Mal sagen. Und er nimmt davon Abstand, das Sorgerecht unbedingt zu fordern. Freiwillig würde ich das Sorgerecht nicht teilen, wenn er es unbedingt will, soll er sich darum bemühen und dann kannst du das sowieso nicht mehr beeinflussen. Das wird dann ein Richter entscheiden. LG luvi

von luvi am 25.04.2018, 17:22



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

ich sage ja nicht dass sie es freiwillig geben soll/muss, lies doch bitte. Aber so überdramatisch wie Du es darstellst ist es eben nicht. Been there, done that, still wearing the tshirt. Mein Ex spricht kein Wort mit mir und würde mich "lieber tot sehen" (Originalzitat unseren gemeinsamen Kindern gegenüber). GSR muss kein Drama sein. Wenn er der ärztlichen Behandlung nicht zustimmt: ab zum Amtsgericht. Wenn er dem ausgewählten Kindergarten nicht zustimmt: ab zum Amtsgericht. Wenn er das Konto für das Kind nicht unterschreiben will: ab zum Amtsgericht (wobei ich DA eben das vorher schon machen würde ohne dass er es weiß!). Spätestens nach dem 3. mal hat sie gute Chancen das ASR wiederzuerlangen. Ob er sich mit GSR mehr um das Kind kümmert als ohne ist sowieso völlig unabhängig davon. Wenn man den nötigen inneren Abstand hat, kann man das ganz gechillt angehen SOLLTE es dazu kommen dass er auf GSR klagt. Gruss D

von desireekk am 25.04.2018, 17:29



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

das ist das, was ich rennerei nenne. das ist nicht nötig wenn sie es einfach nicht teilt. ende der geschichte. er kann kein deutsch, lebt seit 5 jahren hier, möchte den status dass er bleiben kann. kein wort zur beziehung zum kind etc. warum soll sie das teilen und dann eben wegen jedem furz zum gericht? da muss man doch termine machen, zeit haben, hingehen, etcpp. kann man sich alles sparen.

von mellomania am 25.04.2018, 19:52



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Sorgerecht hat nichts mit ner Aufenthaltserlaubnis zu tun. Die hat er allein durch die Vaterschaft bereits. Er will also entweder die Fragestellerin unter Druck setzten oder benötigt die Ausrede "Kind und Sorge" weil er bspw. eine Straftat begangen hat. Haut doch hier nicht mit so wilden Vermutungen rum!

von Kristiiin am 26.04.2018, 17:56



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht ja oder nein?

Hallo, Aufgrund der Vaterschaft allein hat er noch keinen Aufenthalt in Deutschland. Er muss für das Kind sorgen. Und wie bereits geschrieben, geht das über Kontakte/ Beziehung zum Kind oder finanzielle Zuwendungen. Am leichtesten ist es aber für ihn, wenn er das Sorgerecht für das Kind hat. Das sind keine Vermutungen. Ich habe mit dem Thema beruflich und privat zu tun. Was ich mich allerdings frage, ist, was das Erlernen der deutschen Sprache mit dem Sorgerecht zu tun hat. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 26.04.2018, 22:56



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