Frage: Gesplittete Elternzeit

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich teilen uns die Elternzeit (es geht immer um die 14 Monate bezahlte Elternzeit), wobei ich 6 (Oktober- März) und er 7 Monate (Januar bis August, 1 Monat überlappend) nehmen. Nun habe ich mir doch überlegt, meinen 7. Monat nicht zu verschenken und würde gern den August noch hinzunehmen? Ist das nachträglich und so gesplittet überhaupt möglich? Muss der Arbeitgeber dem zustimmen? Herzlichen Dank, Antje Reichelt

von AntjeR am 24.11.2017, 10:42



Antwort auf: Gesplittete Elternzeit

Hallo, das geht, die MG-Monate haben Sie aber bei sich berücksichtigt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Gesplittete Elternzeit

Elternzeit muss man nicht teilen - da hat jeder von euch einen eigenen Anspruch von bis zu 3 Jahren. Völlig egal ob der andere EZ nimmt, wie er diese gestaltet oder nicht. Was ihr euch teilt ist das EG - und da habt ihr beide zusammen eben nur 14 volle Monate. Elterngeld ist auch nicht "bezahlte" EZ sondern einfach eine Geldleistung des Staates um die Betreuung des eigenen Kindes sicher zu stellen - grob gefasst. Elternzeit dagegen ist der Zeitraum in dem sich der AG verpflichtet den Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zu sichern. Also zwei völlig verschiedene Dinge die nur in Teilen was mit einander zu tun haben. Man könnte auch EG beziehen ohne EZ zu haben - zB weil man keinen AG hat. Davon ab wenn ich das richtig rechnen habt ihr nicht einen Monat überlappend sondern 2 Monate. Oktober-März Du sind 6 Monate. Januar bis August sind 7 Monate. Und da ihr eben im Januar und Februar beide daheim seit werden die doppelt abgezogen. Klar kannst du dann theoretisch noch einen Monat EG dranhängen, nur wenn du dem AG nicht entsprechend länger EZ eingereicht hast habt ihr ein Problem. Was ihr IMO eh habt - aber andere Sache. Die Sache ist die das man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss beim AG. Verändert man an dieser EZ-Meldung was, dann MUSS der AG zustimmen, er kann aber eben ablehnen. Davon ab habt ihr erst einen Rechtsanspruch auf Betreuung wenn euer Kind 1 Jahr wird. das wäre dann ab Oktober, nicht ab August. Zumal die meisten KiGa´s, KiTa´s, Krippen und TaMu neue Kinder erst im August/September annehmen - je nachdem wann die Ferien enden und die mit der Eingewöhnung der Kleinen beginnen. Erst im August werden meistens die Plätze frei weil die älteren Kinder in die Grundschule wechseln. Wenn man dann noch so 3-6 Wochen Eingewöhnung planen muss stellt sich die Frage, wie habt ihr das geplant? Mein Rat wäre, statt den 3ten überlappenden Monat eher zu "vergeuden" würde ich den September versuchen zu bekommen. Und hoffen das einer eurer beiden AG da mit macht.

Mitglied inaktiv - 24.11.2017, 16:30



Antwort auf: Gesplittete Elternzeit

Du musst noch mal die genauen Daten dazu schreiben, auch das Geb.datum eures Kindes. irgendwas passt da nicht.

von -Talia- am 24.11.2017, 17:56



Antwort auf: Gesplittete Elternzeit

Gehst du VZ arbeiten? Vielleicht wären 2 Monate Elterngeld Plus ein gute Lösung.

von VerenaSch am 25.11.2017, 06:54



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